· Fachbeitrag · Büroorganisation
Korrespondenz im Planungsbüro: Wann sind i.A. bzw i.V.-Unterschriften sinnvoll und wirksam?
von Eva Bouchon M.A., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Kanzlei Leinemann & Partner, Berlin
| Eine Frage stellt sich in der Korrespondenz von Planungsbüros immer wieder: Wer unterschreibt wie, wo, wann und mit welchen Konsequenzen? Lernen Sie nachfolgend den Unterschied zwischen i.A. und i.V.-Unterschriften kennen und profitieren Sie von Empfehlungen für acht zentrale Geschäftsvorfälle im Planungsbüro. |
Unterschiede der Unterschrift mit „i.A.“ und „i.V.“
Letztendlich dreht es sich bei der Frage nach der Unterschrift und dem richtigen Zusatz um das Thema „Vollmacht“. Denn i.A. und i.V. geben nach außen zu erkennen, welche Art von Vollmacht derjenige hat, der unterschreibt.
Die Unterzeichnung „i.A.= im Auftrag“
Mit „i.A.“ unterzeichnet, wer nur der Bote einer fremden Erklärung ist, ohne dass er an die Stelle des Erklärenden tritt. Wer so unterzeichnet, übernimmt nicht die Verantwortung für das Geschriebene (BGH, Beschluss vom 19.6.2007, Az. VI ZB 81/05, Abruf-Nr. 102367). Trotzdem können Umstände dazu führen, dass aus einer solchen Unterschrift eine Rechtswirkung hergeleitet wird.
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