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  • · Fachbeitrag · E-Vergabe

    E-Vergabe: Was muss der Planer und was der Auftraggeber erledigen?

    | Die E-Vergabe ist bei öffentlichen und institutionellen Auftraggebern Standard geworden. Da die Leistungsbilder der HOAI aber älter sind als die technische Entwicklung und die HOAI sowohl für öffentliche als auch private Vertragspartner gilt, wirft die E-Vergabe immer neue Fragen auf. In der Regel geht es darum, wer wofür zuständig ist und welche Leistung nicht zu den Grundleistungen zählt. |

    Die Ausgangslage in der E-Vergabe-Praxis

    Wie immer am Bau gibt es keine einheitliche Antwort. Denn es gibt unterschiedliche Konstellationen. Es gibt große Kommunen, die alles minutiös vorgeben und das in die Verträge (z. B. in Form Besonderer Leistungen) hineinschreiben. Dann sind diese Leistungen auch gemäß Vertrag zu erbringen.

     

    Es gibt aber auch immer noch genug öffentliche Auftraggeber, die nur die Grundleistungen beauftragen. Hier stellen sich dann die ‒ nachfolgend thematisierten ‒ Zuständigkeitsfragen, weil die Grundleistungen nicht auf die E-Vergabe ausgerichtet sind.