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  • 30.04.2019 · Nachricht · Haftung

    Kostenermittlungen: Welche Toleranzen kommen Ihnen zugute?

    | Im Rahmen der Kostenschätzung wird dem Architekten regelmäßig eine Toleranz von 30 bis 40 Prozent eingeräumt, im Rahmen der Kostenberechnung von 20 bis 25 Prozent. Das hat das OLG Hamm in einem Urteil niedergelegt. Auf die Goldwaage legen sollten Sie diese Aussagen aber nicht. |