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  • 26.02.2015 · Fachbeitrag · Haftung

    Planer muss Eignung des vorgesehenen Baumaterials prüfen

    | Ein mit „Vorplanungen zur Lösung der Aufgabenstellung wie Recherche zum Materialeinsatz und Untersuchung unterschiedlicher Varianten zur Zielvorstellung“ beauftragter Ingenieur hat die Brauchbarkeit des in seine Planung einbezogenen Baumaterials zu überprüfen und den Auftraggeber hierüber aufzuklären. Das hat das OLG Naumburg entschieden. |