· Fachbeitrag · Haftung
Wie errechnet sich eigentlich eine behauptete Kostenüberschreitung?
| Kostenerhöhungen werfen oft die Frage nach der Haftung des Planers auf. Jüngst musste sich auch das OLG Hamm damit befassen. Seine Aussage lautet: Es ist beileibe nicht so, dass die Differenz, die sich aus einer Kostenermittlung in der Planungsphase und den schlussabgerechneten Kosten ergibt, die Schadenssumme des Auftraggebers ergibt. Erfahren Sie, was stattdessen gilt. |
Die beiden Leitsätze des OLG Hamm
Leitsätze geben den Inhalt der Entscheidung nicht immer richtig wieder. In dem Fall aber schon (OLG Hamm, Urteil vom 11.01.2022, Az. 24 U 65/20, Abruf-Nr. 238097; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 18.01.2023, Az. VII ZR 23/22:
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