· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Falsche Vorgaben der Behörde: OLG Brandenburg lässt den Planer haftungsmäßig außen vor
| Fragwürdige Auflagen einer Genehmigungsbehörde können dazu führen, dass dem Planer an späteren Schäden nicht die Schuld gegeben wird. Das hat das OLG Brandenburg im Einvernehmen mit dem BGH entschieden. PBP stellt Ihnen den Fall vor und erläutert seine Breitenwirkung. |
Der Fall vor dem OLG Brandenburg
Ein Ingenieurbüro war damit beauftragt worden, eine Deponie zu planen. Ein starker Regenfall richtete dort erhebliche Schäden an.
Zwei Schadensursachen kamen aus dem behördlichen Bereich
Bei der Ermittlung der Schadensursachen stellte sich heraus, dass zwei von mehreren Mängelursachen auf fachtechnischen Vorgaben des Landesumweltamts beruhten. Das hatte behördlich
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