· Fachbeitrag · Haftungsrecht
OLG Rostock nimmt Stellung: Wann sind technische Regeln allgemein anerkannt?
| Wenn Planungs- oder Bauüberwachungsmängel geltend gemacht werden, geht das oft mit dem Vorwurf einher, dass allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten worden waren. Besonders oft passiert das bei technischen Anforderungen, die erhebliche Ermessensspielräume umfassen oder „technische Regelwerke“ von Institutionen und Verbänden, deren fachliche Basis nicht eindeutig ist. Das OLG Rostock hat jetzt etwas Licht ins rechtliche Dunkel gebracht. |
OLG Rostock positioniert sich mit aktueller Auslegung
Die Richter haben klargestellt, dass eine technische Regel dann als allgemein anerkannt gilt, wenn sie
- der Richtigkeitsüberzeugung der technischen Fachleute im Sinne einer allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung entspricht und
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