· Fachbeitrag · HOAI 2013
Muster-Architektenvertrag für den Umbau eines Gebäudes
| Die HOAI 2013 ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten und gilt gemäß Verordnungstext für alle Neuverträge, die ab dem 17. Juli 2013 abgeschlossen werden. Der nachfolgende Mustervertrag für Architekten-Leistungen für den Umbau eines Gebäudes soll die Anwender in die Lage versetzen, einen angemessenen fairen Vertrag auf der Grundlage der HOAI 2013 zu vereinbaren. Da die HOAI 2013 im Regelfall mit den Grundleistungen in den jeweiligen Leistungsbildern nicht alle Leistungen abbildet, die beim Bauen im Bestand aus fachtechnischer Sicht erforderlich sind, enthält der Mustervertrag wichtige Besondere Leistungen beispielhaft. Bei diesen Besonderen Leistungen handelt es sich um Vorschläge, die individuell zu prüfen sind und an die einzelfallbezogenen Planungsbedingungen angepasst werden müssen. |
Der Mustervertrag enthält darüber hinaus zahlreiche Regelungen, die nur bei Bedarf bzw. objektspezifisch anwendbar sind (modulares Prinzip). Beachten Sie bitte auch, dass die Regelungen zu den inhaltlichen und räumlichen Leistungsabgrenzungen beispielhaft und einzelfallbezogen anzupassen sind.
Erläuterungen zum Musterarchitektenvertrag für den Umbau eines Gebäudes finden Sie aus Platzgründen auf pbp.iww.de? Downloads ? Musterverträge ? Musterverträge zur HOAI 2013. Sie zeigen, worauf bei der Vertragsabfassung und -gestaltung besonderer Wert gelegt wurde. Soweit Beispiele zur Veranschaulichung des Mustervertrags dienen, sind diese in eckige Klammern gesetzt und in kursiver Schrift dargestellt.
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