· Fachbeitrag · Honorarmanagement
Erfolg vor Gericht: In der ersten Instanz legen Sie das Fundament für einen guten Ausgang
| Wer geht gerne vor Gericht? Niemand. Manchmal ist es aber unvermeidbar. In dem Fall optimieren Sie Ihre Erfolgschancen, wenn Sie sämtliche Sachverhalte schon in der ersten Instanz systematisch vortragen und herleiten. Alles andere macht viel Aufwand und birgt das Risiko, dass Sie schon in der ersten Instanz endgültig verlieren. |
Änderung in der Zivilprozessordnung proaktiv umsetzen
Dass Sie schon in der ersten Instanz alle relevanten Sachverhalte vortragen müssen, liegt an einer Änderung in der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese hatte zur Folge, dass in der ersten Instanz die Tatsachenvorträge zu leisten sind. Anwälte können aber nur das vortragen, was Sie ihnen an Sachverhalten zugearbeitet haben.
Insoweit sind Sie da in der Bringschuld. Es geht nicht mehr so wie früher, dass man vergessene Sachverhalte in der nächsten Instanz unreflektiert in den Prozess einbringen kann.
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