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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Projekt wird gestoppt und der Auftraggeber entscheidet nichts: So wahren Sie Ihre Rechte

    | Die Fälle häufen sich: Ein Projekt wird unterbrochen. Ihr Auftraggeber äußert sich trotz Anfragen nicht zum weiteren Vorgehen. Sie stehen vor der Frage: Was tun? Ist ein Festhalten am Vertrag überhaupt noch zumutbar oder ist die Geschäftsgrundlage, die bei Vertragsabschluss vorlag und Ihrer Personaldisposition zugrunde lag, zerstört? PBP klärt Sie darüber auf, was Sie in welchen Projektstadien tun sollten. |

    Klare Ansage vom Auftraggeber anfordern

    Bei allen Projektstadien sollten Sie zunächst formlos (aber in Textform) versuchen, eine klare Auskunft von Ihrem Auftraggeber zu erhalten. Aus dieser sollte hervorgehen, ob er beabsichtigt, das Projekt demnächst weiterzuführen, weiter abzuwarten oder das Projekt vorzeitig zu beenden. Rechtlich gesehen geht es darum, ob er seine Mitwirkungspflicht (z. B. gemäß § 642 BGB), die darin besteht eine Entscheidung zu treffen, erfüllen will oder nicht. Denn es ist Ihrem Planungsbüro nicht zumutbar, das für die vereinbarte Projektabwicklung eingeplante Personal vorzuhalten, wenn Sie damit nicht den erforderlichen Umsatz erwirtschaften können.

     

    PRAXISTIPP | Schreiben Sie den Auftraggeber an und bitten Sie z. B. um konkrete Auskunft,

    • ob sein Verhalten so zu verstehen ist, dass das Projekt beendet oder nur unterbrochen werden soll (wann also mit einer Fortsetzung zu rechnen ist),
    • ob mit unverändertem Personaleinsatz gemäß Terminplan ab sofort weiter zu leisten ist,
    • ob und wann ein neuer Terminplan mit welchen neuen Terminzielen vereinbart werden soll (neue Geschäftsgrundlage mit entsprechend anzupassendem Honorar),
    • ob mit geändertem Personaleinsatz und verlängerten Terminen weitergeleistet werden soll (ebenfalls neue Geschäftsgrundlage).