· Fachbeitrag · Honorarrisiken vermeiden
Verhältnis Generalplaner und Subplaner: Diese zwei Urteile sollten Sie kennen
| Das Verhältnis zwischen Generalplaner und Subplaner bietet häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Aktuell ging es um die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer „pay-when-paid-Klausel“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Generalplaners sowie um die Frage, inwieweit ein Generalplaner den Subplaner auch fachlich prüfen muss. |
Zulässigkeit einer „pay-when-paid-Klausel“ in AGB?
Eine „pay-when-paid-Klausel“ soll den Generalplaner vor Liquiditätsengpässen bewahren. Sie soll gewährleisten, dass der Generalplaner ein Honorar nur insoweit an den Subplaner zahlen muss, wie er für diese Leistung (des Subplaners) selbst entsprechendes Honorar von seinem Auftraggeber ausgezahlt bekommen hat.
Liquiditätsrisiko nicht mit AGB-Klausel abwendbar
Ohne Klausel muss der Generalplaner das Honorar an den Subplaner unabhängig davon zahlen, ob er für diese Leistung selbst schon Honorar von seinem Auftraggeber erhalten hat. Die Praxis lehrt, dass das in der Tat ein Liquiditätsrisiko darstellt, weil Auftraggeber die Honorarzahlung an den Generalplaner mit dem Argument verweigern oder kürzen, dass hier mangelhafte Leistungen vorliegen oder das Honorar überhöht ist.
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