29.01.2020 · Nachricht · Lph 1
Beratungspflichten des Objektplaners: Wie weit reichen sie?
| Ein Leser fragt: Wie weit gehen meine Beratungsleistungen bzw. -pflichten in der Lph 1? Welche Leistungen muss ich vor allem in den Teilleistungen b) „Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf“ und c) „Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter“ erbringen? |
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