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  • · Fachbeitrag · LPH 7

    Die Finanzkontrollrichtlinie der EU und was sie für Ihre Mitwirkung bei Vergaben bedeutet

    | Seit einiger Zeit gibt es die Finanzkontrollrichtlinie der EU. Sie verschärft die Sanktionen bei vergaberechtlichen Verstößen (Planungs- und Bauaufträge). Insbesondere führt sie dazu, dass Fördermittel (von der EU, Bund, Land, Landkreis) teilweise oder insgesamt zurückverlangt werden können. Die Zeche, in Form der Haftung, zahlen die, die für den Vergaberechtsfehler zuständig sind. Das kann auch ein Planungsbüro sein. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |

     

    Die neue Risikolage für Planungsbüros

    Alle Wettbewerbsteilnehmer und insbesondere auch die Förderbehörde verlangen, dass die Vergabe streng nach Vergaberecht durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert wird. Schon der kleinste ‒ formale ‒ Fehler kann im Zuge der Prüfung durch den Rechnungshof dazu führen, dass die Förderbehörde Gelder zurückfordert.

     

    Wichtig | Kritisch sind für Sie vor allem Projekte privater Investoren, die mit öffentlichen Mitteln bauen. Nämlich dann, wenn im Planungsvertrag vereinbart ist, dass Sie als Planungsbüro dafür zuständig sind, dass die Förderbestimmungen eingehalten werden.