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  • · Fachbeitrag · lph 7

    E-Vergabe: Wer erbringt die neuen Leistungen?

    | Die E-Vergabe wird ab dem 18.10.2018 EU-weit verpflichtend. Viele öffentliche Auftraggeber sind unsicher, wie sie damit umgehen und wie die Arbeitsteilung zwischen Auftraggeber und dem vergabebetreuenden Ingenieurbüro ist. PBP beantwortet 5 Fragen, die die Beteiligten besonders umtreiben. Dabei ist unterstellt, dass lediglich die Grundleistungen der entsprechenden Leistungsbilder beauftragt worden sind. |

    Wer überträgt die Vergabeunterlagen ins Internet?

    Das Upload der Vergabeunterlagen ist eine interne Angelegenheit des Auftraggebers. In vielen Fällen ist es noch notwendig, die von Ihrem Büro fertiggestellten Ausschreibungsunterlagen EDV-technisch zu bearbeiten (Formatierungsfragen, Integration externer Formulare z. B. aus dem Vergabehandbuch), um den Upload ins Internet komplikationsfrei zu gewährleisten. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Grundleistungen der Leistungsbilder.

    Wer bearbeitet die Vergabeformblätter?

    Fast alle öffentlichen Auftraggeber verwenden das Vergabehandbuch (VHB). Es gibt die Ausgabe des Bundes und die der Bundesländer. Einige Formblättern regeln rein rechtliche Fragen. Diese müssen Sie als vergabebetreuendes Büro nicht bearbeiten. Das gilt für folgende Formblätter: