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  • 29.10.2020 · Nachricht · Lph 8

    Keine Absturzsicherung auf der Baustelle: Grobe Fahrlässigkeit?

    | Als Bauüberwacher können Sie nicht überall gleichzeitig sein. Droht die Haftung, wenn ein Unfall passiert? Entwarnung kommt vom BGH: Ein formaler Verstoß gegen Unfallverhütungspflichten ist nicht generell gleichzusetzen mit grober Fahrlässigkeit. Vielmehr liegt grobe Fahrlässigkeit erst dann vor, wenn ein objektiv schwerer und subjektiv nicht entschuldbarer Verstoß gegen die Anforderungen an die Sorgfalt vorliegt. |