24.07.2023 · Nachricht · Lph 9
Wann gelten Leistungen als konkludent abgenommen?
| Die konkludente (= stillschweigende) Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Bauherr nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nach Bezug des fertiggestellten Bauwerks keine Mängel der Architektenleistung rügt. Leistungen der Objektbetreuung werden nach Ablauf einer sechsmonatigen Prüffrist nach dem Ende der Lph 9 konkludent abgenommen. Das hat das OLG München mit rechtskräftiger Entscheidung festgestellt. |
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