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  • · Fachbeitrag · NACHHALTIGKEIT

    Wie sich ESG über die Finanzwirtschaft auf Planungsbüros auswirkt? (Teil 1)

    von Lena Rath, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau und Architektenrecht, Frankfurt am Main

    | Immer mehr Auftraggeber legen Wert auf nachhaltiges oder gar ESG-konformes Bauen. Doch was bedeutet es, wenn der Bauherr Ihnen einen Vertrag vorlegt, der eine „ESG-konforme Planung“ zum Ziel haben soll? Unterschreiben Sie, ohne zu zögern? Und wissen Sie dann, was von Ihnen verlangt wird? In einer mehrteiligen Reihe erläutert Ihnen PBP die wesentlichen Fachbegriffe, damit Sie wissen, womit Sie es zu tun haben und die richtigen Handlungsweisen ableiten können. Teil 1 führt Sie zunächst in die übergeordneten Rahmenbedingungen von ESG und der EU-Taxonomie ein. |

    ESG bedeutet „Haltung statt Pose“

    ESG ist kein Mode-Trend, sondern mit einem tiefgreifenden Werteverständnis verbunden, das zu einer grundlegenden Veränderung von Wirtschaft und Gesellschaft führen soll. Ein wichtiger Hebel zur Veränderung ist die Bauwirtschaft. Sie birgt enormes Potenzial, CO2-Emissionen einzusparen, Ressourcenverbrauch zu reduzieren und Abfälle zu vermeiden. Die oft erwähnte Bauwende soll mit Hilfe von ESG herbeigeführt werden. Angetrieben wird sie aber von einem anderen Sektor, nämlich der Finanzwirtschaft. Dieser Branche ist ESG schon lange ein Begriff.

     

    Was ist ESG und woher kommt es?

    ESG steht für Environmental Social Governance (Umwelt Soziales Unternehmensführung) und damit für ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit. Für Planer ist ESG heutzutage von besonderer Bedeutung, da ihre Auftraggeber vermehrt Interesse an der Umsetzung ESG-konformer Projekte haben. Solche Interessen können sich aus folgenden Umständen ergeben: