· Fachbeitrag · Objektüberwachung aktuell
Lph 9: OLG Schleswig begrenzt Ihren Aufwand bei der Überwachung der Mängelbeseitigung
| In der Lph 9, nach Inbetriebnahme des Objekts, müssen nicht selten Restmängel beseitigt werden. In der Praxis stellt sich dann die Frage, welchen Aufwand Sie bei der Überwachung solcher Mängelbeseitigungen betreiben müssen. Gut zu wissen, dass das OLG Schleswig Auftraggeber, die selbst bei Grundleistungsaufträgen eine hohe Erwartungshaltung an den Tag legen, mit Billigung des BGH ausgebremst hat. |
Unterstützung bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen
Das OLG hat mit Billigung des BGH klargestellt, dass die rechtliche Beratung zur Durchsetzung der Mängelansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmen nicht Sache des mit den Grundleistungen beauftragten Objektüberwachers ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 14.04.2015, Az. 1 U 187/13, Abruf-Nr. 188800; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 11.05.2016, Az. VII ZR 88/15).
Wichtig | Das Urteil basiert auf den Leistungsbildern nach HOAI 2002 und 2009. Es kann jedoch auch auf die HOAI 2013 übertragen werden, weil sich die entsprechenden Grundleistungen nicht relevant unterscheiden.
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