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  • · Fachbeitrag · Objektüberwachung

    Dokumentation des Bauablaufs: Was gehört dazu und wer muss was machen?

    von Dipl.-Ing. Ulrich Welter , ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI, ingside®, Büsum

    | Die Dokumentation des Baubablaufs ist für den Bauherrn und die Bauüberwachung gleichermaßen von hohem Interesse. Nach der Rechtsprechung des BGH hat die Dokumentation den Zweck, den Parteien etwas an die Hand zu geben, in dem der Bauablauf mit allen wesentlichen Einzelheiten beweiskräftig festgehalten ist. Das kann bei späteren Auseinandersetzungen wichtig sein. Erfahren Sie deshalb, wie Sie den Bauablauf so dokumentieren, dass Schadenersatzansprüche gegen Sie ins Leere laufen. |

    Die Dokumentation in den jeweiligen Leistungsbildern

    Je nach Leistungsbild ist die Dokumentation des Bauablaufs in der HOAI als Grundleistung oder Besondere Leistung geregelt:

     

    Grundleistung

    Anlage zur HOAI

    Lph

    lit.

    Gebäude

    10.1

    8

    e)

    Freianlagen

    11.1

    8

    e)

    Technische Ausrüstung

    15.1

    8

    d)

    Besondere Leistung

    Anlage zur HOAI

    Lph

    Örtliche Bauüberwachung

    Ingenieurbauwerke

    12.1

    8

    Achter Spiegelstrich

    Verkehrsanlagen

    13.1

    8

    Achter Spiegelstrich