· Fachbeitrag · Objektüberwachung
Dokumentation des Bauablaufs: Was gehört dazu und wer muss was machen?
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter , ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI, ingside®, Büsum
| Die Dokumentation des Baubablaufs ist für den Bauherrn und die Bauüberwachung gleichermaßen von hohem Interesse. Nach der Rechtsprechung des BGH hat die Dokumentation den Zweck, den Parteien etwas an die Hand zu geben, in dem der Bauablauf mit allen wesentlichen Einzelheiten beweiskräftig festgehalten ist. Das kann bei späteren Auseinandersetzungen wichtig sein. Erfahren Sie deshalb, wie Sie den Bauablauf so dokumentieren, dass Schadenersatzansprüche gegen Sie ins Leere laufen. |
Die Dokumentation in den jeweiligen Leistungsbildern
Je nach Leistungsbild ist die Dokumentation des Bauablaufs in der HOAI als Grundleistung oder Besondere Leistung geregelt:
Grundleistung | Anlage zur HOAI | Lph | lit. |
Gebäude | 10.1 | 8 | e) |
Freianlagen | 11.1 | 8 | e) |
Technische Ausrüstung | 15.1 | 8 | d) |
Besondere Leistung | Anlage zur HOAI | Lph | Örtliche Bauüberwachung |
Ingenieurbauwerke | 12.1 | 8 | Achter Spiegelstrich |
Verkehrsanlagen | 13.1 | 8 | Achter Spiegelstrich |
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