· Fachbeitrag · öffentliches baurecht
Bauen im historischen Umfeld - Bebauungsplan verdrängt Denkmalschutz
| Im Zuge der Genehmigungsplanung bei Bauten im historischen Umfeld kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen, ob Vorgaben des Denkmalschutzes mit den Möglichkeiten vereinbar sind, die sich durch einen Bebauungsplan ergeben. Für Planungsbüros wichtig zu wissen ist es hier, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg jetzt entschieden hat, dass Festlegungen aus einem Bebauungsplan zu Art und Maß der baulichen Nutzung denkmalschutzrechtliche Vorgaben übertrumpfen. |
Streit um Genehmigungsfähigkeit eines Wohnhauses
Im konkreten Fall plante der Bauherr entsprechend dem Bebauungsplan. Die beantragte Baugenehmigung wurde ihm aber vom Bauamt im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde versagt. Das Denkmalamt ging angesichts des Bauvolumens davon aus, dass die Umgebung durch das beantragte Wohnhaus stark beeinträchtigt werde, und begründete die Ablehnung mit städtebaulich relevanten und denkmalpflegerischen Gründen. Im Einzelnen:
- Störung einer städtebaulich/denkmalpflegerischen Sichtbeziehung durch zu großen Baukörper.
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