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  • · Fachbeitrag · öffentliches Baurecht

    Erlangung der Baugenehmigung - Lärmschutz der Nachbarn als neues Genehmigungsrisiko

    von Rechtsanwalt Jens Bernhardt, Kanzlei Leinemann & Partner, Frankfurt

    | Wer mit der Leistungsphase 4 betraut ist, tut gerade bei Maßnahmen im innerstädtischen Bereich gut daran, sich rechtzeitig um das Thema „Lärmschutz“ zu kümmern. Ohne entsprechende Lärmschutzermittlungen, die darlegen, dass - nachbarschutzrelevante - Schallimmissionswerte eingehalten werden, drohen teure Verzögerungen, die dem Planer zur Last gelegt werden können. Das lehrt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel, die bundesweit richtungsweisend ist. |

    Der Fall: Genehmigung eines Lebensmittelmarktes

    Im vorliegenden Fall richtete ein Nachbar einen Eilrechtsschutzantrag gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit 85 Pkw-Stellplätzen. Die Betriebsbeschreibung sah vor, dass

    • dort Ware auch zur Nacht angeliefert und