· Fachbeitrag · öffentliches Baurecht
Erlangung der Baugenehmigung - Lärmschutz der Nachbarn als neues Genehmigungsrisiko
von Rechtsanwalt Jens Bernhardt, Kanzlei Leinemann & Partner, Frankfurt
| Wer mit der Leistungsphase 4 betraut ist, tut gerade bei Maßnahmen im innerstädtischen Bereich gut daran, sich rechtzeitig um das Thema „Lärmschutz“ zu kümmern. Ohne entsprechende Lärmschutzermittlungen, die darlegen, dass - nachbarschutzrelevante - Schallimmissionswerte eingehalten werden, drohen teure Verzögerungen, die dem Planer zur Last gelegt werden können. Das lehrt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel, die bundesweit richtungsweisend ist. |
Der Fall: Genehmigung eines Lebensmittelmarktes
Im vorliegenden Fall richtete ein Nachbar einen Eilrechtsschutzantrag gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit 85 Pkw-Stellplätzen. Die Betriebsbeschreibung sah vor, dass
- dort Ware auch zur Nacht angeliefert und
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