· Fachbeitrag · Planung von Bauzwischenständen
Provisorien am Bau: Richtiges Honorarabrechnen und Haftungsrisiken begrenzen
| Das Fachplanungsbüro trägt das Haftungsrisiko für die Anordnung risikoreicher provisorischer Maßnahmen. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Fachplaner sollten daraus die richtigen Schlüsse für die Planung und Anordnung provisorischer Maßnahmen sowie von Bauzwischenzuständen ziehen. Insbesondere geht es darum, die eigene Honorierung sicherzustellen und das Haftungsrisiko zu minimieren. |
Darstellung der Problematik anhand eines konkreten Falls
Welche Probleme sich bei der Planung provisorischer Maßnahmen prinzipiell stellen, zeigt sich anhand des Falls, der dem BGH zur Entscheidung vorlag.
Fehlerhafter Anschluss eines Entwässerungsrohrs
Beim Bau eines Krankenhauses musste ein Entwässerungsrohr DN 150mm provisorisch angeschlossen werden. Die Fachbauleitung entschied (trotz eigener Bedenken), die Entwässerungsleitung DN 150 an ein auf der Baustelle vorhandenes Entwässerungsrohr DN 100 als Provisorium für einen Bauzwischenzustand anzuschließen. Eine längskraftschlüssige Verbindung der Rohre untereinander wurde weder angeordnet noch durchgeführt.
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