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  • 22.08.2022 · Nachricht · Planungsleistungen

    Baumaterial- und Produktfestlegungen sind Planungsbestandteil

    | Die Auswahl und Festlegung (im Einvernehmen mit dem Auftraggeber) von Baumaterialien und -produkten im Hinblick auf ihre fachliche Eignung für den vorgesehenen Zweck gehört zu den Leistungen des Planers, der mit den Lph 1 bis 8 beauftragt ist. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. Folge: Auch bei produktneutraler Planung und Ausschreibung nach VOB/B muss zwischen den Beteiligten rechtzeitig vor Ausführung (Lieferzeit beachten) Übereinstimmung über die Produkte und Typen bestehen. |