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  • · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Schallschutz bei WEG-Renovierungen: Das BGH-Urteil und die Folgen für die planenden Berufe

    von Rechtsanwalt und Bau-Ing. Dr. Thorsten Schätzlein, CMS Deutschland

    | Streitthemen zwischen Wohnungseigentümern gibt es viele. Eines ist der Trittschall. Welcher Schallschutz ist gefordert, wenn ein Eigentümer die Wohnung renoviert und dadurch die Trittschalldämmung verändert? Was müssen Sie Ihrem Auftraggeber raten, damit er keinen Ärger mit anderen Eigentümern bekommt und Sie wegen Beratungsfehlern haftbar macht? Leider hat es der BGH in einer aktuellen Entscheidung versäumt, klare Leitlinien vorzugeben. PBP erläutert die derzeitige Lage und zeigt Ihnen, wie Sie in Planung und Beratung damit umgehen. |

    Zwei Fälle sind zu unterscheiden

    Die Antwort auf die Schallschutz-Frage hängt davon ab, um welche Art Renovierung es sich handelt. Zwei Fälle kommen in Frage:

     

    • Der Wohnungseigentümer verändert lediglich sein Sondereigentum, also seine „eigenen vier Wände“.