· Fachbeitrag · Privatgutachten
Kosten für Privatgutachten bei Auseinandersetzungen sind erstattungsfähig
| Gerade kleinere oder mittlere Planungsbüros benötigen gelegentlich externe Hilfe, um Ansprüche zu sichern, abzuwehren oder durchzusetzen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, unter welchen Umständen man die Kosten eines Privatgutachtens erstattet bekommt. Das OLG Saarbrücken hat darauf jetzt eine erfreuliche Antwort gegeben. |
Urteil des OLG Saarbrücken
Für das OLG ist entscheidend, ob die Kosten für ein Privatgutachten bei der Durchführung eines Gerichtsverfahrens im Sinne des § 91 ZPO notwendig waren. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (Beschluss vom 14.10.2011, Az: 9 W 131/11; Abruf-Nr. 113893):
- Das Privatgutachten ist - in zeitlicher Hinsicht - unmittelbar prozessbezogen beauftragt worden; es muss sich also ein gerichtliches Verfahren konkret abzeichnen.
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