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  • 27.11.2024 · Nachricht · Urheberrecht

    Abriss versus Urheberrecht: Interessen des Gebäudeeigentümers wiegen in der Regel schwerer

    | Das Interesse des Urhebers am Fortbestehen eines Bauwerks tritt in aller Regel hinter die Interessen des Gebäudeeigentümers an einer anderweitigen Gebäudenutzung und einer damit einhergehenden Zerstörung des Kunstwerks zurück, sofern sich nicht aus den Umständen des Einzelfalls etwas anderes ergibt. Das hat das OLG Brandenburg entschieden und die Klage eines Architekten gegen den Abriss eines Wohnhauses als Teil eines von ihm geplanten – schützenswerten – Gebäudekomplexes abgewiesen. |