30.11.2017 · Nachricht · Vertragsrecht
Ausführungsplanung: Im Zweifel im Maßstab 1:1 erforderlich
| In der Lph 5 ist der Architekt verpflichtet, die Ausführungsdetails umfassend zeichnerisch darzustellen. Die Ausführungsplanung muss bei schadensträchtigen Details besonders differenziert sein. Der Unternehmer muss jedes Risiko erkennen können. Genügen die Ausführungspläne des Architekten diesen Anforderungen nicht, liegt in diesem Unterlassen ein Planungsfehler, so das OLG Düsseldorf. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig