· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Baumaßnahmen im Bestand: Planungsbüros sollten keine Steuervorteile zusichern
| Vermeiden Sie die Vereinbarung steuerlicher Vorteile, wie zum Beispiel hoher Sonderabschreibungen, als zugesicherte Eigenschaft in einem Planungsvertrag. Das kann für den Planer gefährliche Folgen haben. Das lehren aktuelle Entscheidungen von BGH und BFH. |
Das Problem besteht in der Praxis darin, dass jede Baumaßnahmen sehr sorgfältig darauf abgestimmt werden muss, wenn es gilt, bestimmte - angestrebte - Abschreibungsvorteile zu generieren. Der Grat auf dem man wandelt, ist sehr schmal. Es kann leicht passieren, dass im Zuge der Baumaßnahme getroffene Entscheidungen Steuervorteile kosten können. Vor allem bei Maßnahmen im Bestand steckt der Teufel im Detail, insbesondere bei den folgenden zwei Konstellationen.
Maßnahmen in den neuen Bundesländern nach Fördergebietsgesetz
Gefahr droht, wenn eine als „nachträgliche Herstellungsmaßnahme“ gedachte Baumaßnahme von der Finanzverwaltung als „Herstellung neuer Wirtschaftsgüter“ eingestuft wird, weil unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz bisher nicht vorhandene Wohneinheiten hergestellt und damit Wirtschaftsgüter neu geschaffen wurden. Dann reduziert sich die Abschreibung nach Fördergebietsgesetz von 40 Prozent auf 20 Prozent (BFH, Urteil vom 29.6.2011, Az: IX R 35/10; Abruf-Nr. 113231).
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