· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Bemusterung versus Ausführungsplanung: Wer und was definiert das Bausoll?
| Welche Materialeigenschaften, Gestaltungseinzelheiten sowie funktionalen Anforderungen stellen das Bausoll dar? Angaben aus Bemusterungen oder Angaben aus dem ‒ auf der Ausführungsplanung aufbauenden ‒ Leistungsverzeichnis? Diese Frage poppt immer dann auf, wenn Abweichungen da sind und jemand einen Ausführungsmangel rügt. Lernen Sie die Bemusterungs-Rechtsprechung kennen und ziehen Sie daraus für Ihre Projektabwicklung die richtigen Schlüsse. |
Rechtsprechung ist uneinheitlich
Eines müssen Sie wissen: Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Das eine Gericht sagt, dass die Bemusterung vorgeht. Das andere sieht das anders. Es kommt immer auf die Verhältnisse des Einzelfalls an.
LG Bonn: Bemusterung geht vor
Das LG Bonn ist in der jüngsten Bemusterungs-Entscheidung zu der Auffassung gelangt, dass die in der Bemusterung festgelegten Beschaffenheiten vorrangig vor dem LV gelten.
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