31.03.2014 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
E-Mail-Versand: Versender muss Lesebestätigung anfordern!
| Bei Übermittlungen per E-Mail besteht die Gefahr, dass eine E-Mail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreicht. Um sicherzustellen, dass sie den Adressaten erreicht hat, trifft den Versender deswegen die Obliegenheit, die Option seines E-Mail-Programms zu nutzen, und eine Lesebestätigung vom Empfänger anzufordern (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 3.2.2014, Az. VK 2-1/14; Abruf-Nr. 140958 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig