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  • 31.03.2014 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    E-Mail-Versand: Versender muss Lesebestätigung anfordern!

    | Bei Übermittlungen per E-Mail besteht die Gefahr, dass eine E-Mail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreicht. Um sicherzustellen, dass sie den Adressaten erreicht hat, trifft den Versender deswegen die Obliegenheit, die Option seines E-Mail-Programms zu nutzen, und eine Lesebestätigung vom Empfänger anzufordern (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 3.2.2014, Az. VK 2-1/14; Abruf-Nr. 140958 ). |