· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Konfliktklauseln im Architekten- und Ingenieurvertrag: Das zeichnet gute Regelungen aus
von Rechtsanwalt Dr. Martin Stoltefuß, Münster
| Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht es Ihnen, mit Ihrem Vertragspartner die rechtliche Beziehung detailliert, praktikabel und interessensgerecht zu gestalten. Der Architekten- bzw. Ingenieurvertrag ist dabei die wichtigste juristische Basis dieser Beziehung. Dabei geht es nicht nur darum, dort z. B. den Vertragsgegenstand - Ihr fachliches Leistungssoll - zu regeln. Es lohnt sich auch, dort Umgangsregeln für Fälle zu treffen, die im Bauablauf typischerweise für Ärger sorgen. Erfahren Sie deshalb, welche Regelungen zum Umgang mit Konflikten sinnvoll sind. |
Um diese Themen geht es
Regelungsbedarf besteht bei Themen, die die Wirtschaftlichkeit eines Projekts beeinflussen und die Nerven selbst projekterprobter Ingenieure und Architekten strapazieren können. Beispielhaft seien genannt:
- Die Teilnahme an Baubesprechungen und ihre Durchführung
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