· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Öffentlich geförderte Projekte: Honorar-Fallstricke kennen und vermeiden
| Projekte, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, bergen Risiken. Risiken, die Sie kennen und vermeiden sollten, um nicht den Honorarverlust und Schadenersatzforderungen zu riskieren. Beides droht nämlich z. B., wenn zu früh mit dem Projekt begonnen wurde und der Zuschussgeber die Fördermittel zurückfordert. Das lehrt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Bayern. PBP Planungsbüro professionell zeigt Ihnen deshalb, wie Sie bei solchen Projekten strategisch richtig vorgehen. |
So ist der Ablauf bei öffentlich geförderten Projekten
Bei öffentlich geförderten Projekten wird zunächst ein Förderantrag gestellt. Dieser enthält in der Regel schon eine Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung sowie die entsprechenden Formulare und Beschreibungen. Auf dieser Basis prüft der Geber, ob das Projekt förderfähig ist.
Anschließend kommt der Bewilligungsbescheid, der eine Reihe von Auflagen enthält. Diese Auflagen sollten Sie genau beachten. Schon eine kleine Abweichung kann dazu führen, dass der Fördermittelgeber berechtigt ist, die Fördermittel zu versagen bzw. zurückzufordern. Eine typische Förderbedingung, deren Bedeutung in der Praxis oft übersehen wird, ist, dass mit dem Projekt erst begonnen werden darf, wenn der Förderbescheid vorliegt.
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