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  • 30.01.2018 · Nachricht · Vertragsrecht

    TGA schuldet auch Beratung bei Mietereinbauten

    | Ingenieurbüros, die umfassend mit Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung beauftragt sind und sich auch um Mietereinbauten kümmern müssen, haben insgesamt für die ordnungsgemäße Planung und Bauüberwachung einzustehen. Sie müssen gegenüber den Mietern Beratungsleistungen erbringen, Vorschläge der am Bau Beteiligten würdigen und bauordnungs- bzw. öffentlich-rechtlichen Vorgaben in allen Bereichen einhalten. Das hat das OLG Hamm im Einvernehmen mit dem BGH entschieden. |