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  • 02.06.2016 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Abweichung von DIN-Normen: Nicht automatisch Mangel

    | Beim Bauen im Bestand müssen Planung und Bauausführung den auf den Neubau ausgerichteten DIN-Normen nicht unbedingt in allen Einzelheiten entsprechen. Wichtig hingegen ist aber für das OLG Düsseldorf, dass Planung und Ausführung mangelfrei, wirtschaftlich und funktionsfähig und dass zugesicherte Eigenschaften eingehalten werden. |