29.01.2013 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Angemessene Vertragsstrafe: OLG Köln definiert Eckwerte
| Das OLG hat klargestellt, dass eine Vertragsstrafe mit einem Tagessatz in Höhe von 0,1 Prozent der Schlussrechnungssumme nicht unangemessen ist, wenn die Obergrenze der Vertragsstrafe bei 5 Prozent liegt. Eine entsprechende Klausel in einem Bauvertrag ist damit wirksam. |
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