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  • · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Baugrundbeurteilung: So setzen Sie die neue Rechtsprechung um und erkunden alles richtig

    | Die Baugrundbeurteilung mit Gründungsempfehlung gehört, obwohl es sich um keine Grundleistung handelt, mittlerweile zu den Planungsgrundlagen, die fast immer zwingend erforderlich ist. Die aktuelle Rechtsprechung spricht da eine ganz klare Sprache. Eine Planung darf nie nur auf Annahmen beruhen. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse und profitieren Sie zusätzlich von einer Checkliste, die die wesentlichen Aspekte der Baugrundaufschlüsse, Auswertungen sowie Baugrundbeurteilungen mit Gründungsempfehlung beinhaltet. |

    Der Fall vor dem OLG Düsseldorf

    Im konkreten Fall ging es um die Tragwerksplanung für ein Haus in Holzrahmenbauweise. Vor der Ausführung war ein Keller abgerissen und das Grundstück teilweise wieder verfüllt worden. Im Bauantrag war festgestellt geworden, dass die Bodenverhältnisse nicht bekannt waren und deshalb zur Tragfähigkeit eine Annahme als Planungsgrundlage getroffen wird.

     

    Zur vermeintlichen Sicherheit hatte der Planer festgelegt, dass ihn die örtliche Bauüberwachung informieren solle, falls man auf Bodenverhältnisse treffe, die von seiner Annahme abweichen. Dann könne er seine Planung ändern. Später treten erhebliche Risse auf. Die Schadensanalyse kam zum Ergebnis, dass die Auffüllung aus nicht volumenbeständigen Materialien bestand. Die Risse hatten also ihren Grund in der Bodenauffüllung.