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  • 30.11.2022 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Bauherr zahlt nicht – Planer kann kündigen

    | Der Architekt kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung einen erheblichen Teil des geschuldeten Honorars nicht zahlt oder sich dem kategorisch weigert. Das hat das OLG Köln entschieden. |