· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Fachlicher Inhalt des Ausführungsvertrags steht im Streit: Vertragsunterlagen genau prüfen
| Ist ein Nachtrag inhaltlich bzw. fachlich und der Höhe nach berechtigt? Steht diese Frage im Streit, müssen alle Einzelheiten des Wortlauts des Ausführungsvertrags und des fachlichen Inhalts der Leistungsverpflichtungen abgeprüft und mit den Nachtragsforderungen verglichen werden. Das hat das LG Bonn klargestellt. |
Die rechtliche Ausgangslage bei der Angebotskalkulation
Die rechtliche Ausgangssituation stellt sich wie folgt dar: Ausführende Unternehmen können sich bei ihrer Angebotskalkulation eine sogenannte Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung zugute halten. Mit anderen Worten: Sie dürfen sich darauf verlassen, dass die Ausschreibungsunterlagen korrekt sind. Die Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung gilt nur dann nicht, wenn der Ausführende bei der (zumutbaren) Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und Angebotskalkulation Unklarheiten hätte erkennen können.
Umfangreiches Nachtragsangebot bei Baumpflegearbeiten
Diese „Rechtstheorie“ musste das LG Bonn auf ein umfangreiches Nachtragsangebot bei Baumpflegearbeiten anwenden. In den Vertragsunterlagen war u. a. beschrieben, dass es zu den Aufgaben gehörte, die Kronen von Platanen an verschiedenen Landes- und Bundesstraßen zu kontrollieren, zu pflegen und ggf. ‒ bei Krankheit ‒ zu beschneiden. Dadurch soll die Gefahr von Astbruch über angrenzenden Grundstücken minimiert werden. Ferner war vorgegeben, dass die Arbeiten mit einer Arbeitsbühne (Arbeitshöhe mindestens 35 m) auszuführen und die ZTV Baum-STB 04 und 06 zu beachten seien.
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