· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Getrennte Beauftragung: Wer plant die Termine für die Montage- und Werkstattplanung?
| Wer plant und kontrolliert die Termine für die Montage- und Werkstattplanung (M+W-Planung)? Diese Frage schlägt vor allen Dingen auf, wenn die Lph 1 bis 7 vom Büro A und die Lph 8 vom Büro B erbracht werden. Die terminlichen Aussagen in der HOAI sind auslegungsfähig. PBP empfiehlt deshalb, praxisbezogenen Regelungen Vorrang einzuräumen ‒ und untersucht die einzelnen Leistungsbilder. |
Das gilt im Leistungsbild Gebäude
Im Leistungsbild Gebäude steht im Grundleistungskatalog der HOAI in zwei Lph etwas zu Terminen, die die M+W-Planung betreffen (können):
- 1. In Lph 5 d) ist die Fortschreibung des Terminplans geregelt
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig