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  • · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Getrennte Beauftragung: Wer plant die Termine für die Montage- und Werkstattplanung?

    | Wer plant und kontrolliert die Termine für die Montage- und Werkstattplanung (M+W-Planung)? Diese Frage schlägt vor allen Dingen auf, wenn die Lph 1 bis 7 vom Büro A und die Lph 8 vom Büro B erbracht werden. Die terminlichen Aussagen in der HOAI sind auslegungsfähig. PBP empfiehlt deshalb, praxisbezogenen Regelungen Vorrang einzuräumen ‒ und untersucht die einzelnen Leistungsbilder. |

    Das gilt im Leistungsbild Gebäude

    Im Leistungsbild Gebäude steht im Grundleistungskatalog der HOAI in zwei Lph etwas zu Terminen, die die M+W-Planung betreffen (können):

     

    • 1. In Lph 5 d) ist die Fortschreibung des Terminplans geregelt