· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Mängelbeseitigung durch Nachfolger: Ersatzvornahmeauftrag muss nicht an Billigsten gehen
| Mängelbeseitigungen durch Nachfolgeunternehmer verursachen oft erheblichen Mehraufwand und Terminverzögerungen, die Verluste bei Planern und Bauherren auslösen. Eine Entscheidung des BGH könnte dazu führen, dass die Ersatzvornahme künftig einfacher wird. Und zwar sowohl in der Bauausführung als auch, wenn Nachfolgeplaner gesucht werden. Der BGH hat nämlich klargestellt, dass der Preis bei der Durchführung der Mangelbeseitigung nicht das entscheidende Kriterium ist. |
Die Ausgangslage für Planungsbüros
Planungsbüros werden oft von ihrem Bauherrn beauftragt, die Ersatzvornahme zur Mangelbeseitigung (bei Ausführungs- und Planungsmängeln) terminlich und organisatorisch zu betreuen, und eine neue Angebotseinholung zu bearbeiten.
Drei Fragen harren einer Antwort
In dem Zusammenhang stellen sich mehrere Fragen:
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