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  • · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Missverständnisse vermeiden: Der feine Unterschied zwischen Bauleiter und -überwachung

    | Viele Auftraggeber glauben, mit der Beauftragung der Grundleistungen der Lph 8 alle Fragen der Organisation der Bauabwicklung und Qualitätssicherung an den Objektplaner übertragen zu haben. Hinzu kommt, dass die Bauüberwachung gern als „Bauleitung“ benannt und damit missverstanden wird. Anlass für PBP, die Begrifflichkeiten zu definieren und aufzuklären. |

    Der „Bauleiter“ in der HOAI

    Zwischen der Bauüberwachung und der Bauleitung ist nicht nur fachlich, sondern auch honorartechnisch zu unterscheiden.

     

    Der oft unzutreffend als „Bauleiter“ bezeichnete Bauüberwacher soll sich nach diesem Verständnis um die komplette Leitung und Organisationstätigkeiten auf der Baustelle kümmern und darüberhinaus praktisch als verlängerter Arm des Bauherrn agieren. Die Grundleistungen der HOAI sehen eine solche Aufgabenverteilung aber nicht vor.