· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Pläne zu spät auf der Baustelle: Gerichte stellen hohe Anforderungen an Nachweis des Schadens
| Werden Termine verzögert, weil Ausführungspläne oder Ausschreibungsunterlagen nicht zum vorgesehenen Termin zur Verfügung stehen, ist Ärger programmiert. Auftraggeber verlangen sofort Schadenersatz oder andere Kompensationsmaßnahmen (z. B. Überstunden des Planungsbüros). Das OLG Köln hat solchem Verlangen jetzt hohe Hürden vorangestellt. Der Auftraggeber muss schon sehr genau nachweisen, dass ihm durch die verspätete Planlieferung ein Schaden entstanden ist. |
Der konkrete „Verspätungsfall“
Im konkreten Fall hatte ein Auftraggeber 54 Miet- und 14 Eigentumswohnungen in insgesamt 8 Häusern errichten lassen. Die Pläne waren zu spät auf die Baustelle gekommen. Verklagt wurde der Tragwerksplaner, der die Lph 1 bis 5 in Auftrag hatte. Seine Ausführungsplanung und die erforderliche Freigabe durch den Prüfingenieur erfolgte mit vier Monaten Terminverzug. Die Rohbauarbeiten verzögern sich dann noch weiter, sodass der Rohbau erst sieben bis acht Monate nach Terminplan fertiggestellt wurde.
Das hatte Folgen für die Bezugsfertigkeit der Häuser. Sie verschob sich um den genannten Zeitraum nach hinten. Der Bauherr verlangte 390.000 Euro Schadenersatz vom Tragwerksplaner. Er trug vor, dass die Schal- und Bewehrungspläne mit Verzögerung auf die Baustelle geliefert worden waren. Ein wesentlicher (von mehreren Gründen) sei, dass erst nach den Freigaben durch den Prüfingenieur mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden darf. Die verzögerte Freigabe lag jedoch nicht am Prüfingenieur.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig