· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Preissteigerungen bei Baustoffen: So beraten Sie Ihren Auftraggeber optimal
von Rechtsanwalt Felix Pause, München
| In der jüngeren Vergangenheit ist es zu teilweise erheblichen Preissteigerungen bei Baustoffen gekommen. So haben sich die Holzpreise seit dem vergangenen Jahr fast verdoppelt. Eine Folge sind Nachträge von Bauunternehmen, mit denen diese höhere Beschaffungskosten ausgleichen wollen. Weil auch öffentliche Vergabeverfahren betroffen sind, hat das BMI am 21.05.2021 einen Erlass herausgegeben. PBP fasst das komplexe Thema nachfolgend für Sie zusammen. Sie erfahren, wie Sie Auftraggeber optimal beraten und auch Ihre eigenen Interessen durchsetzen. |
Umfang und Grenzen Ihrer Beratungspflicht
Der Umfang und die Grenzen Ihrer Beratungspflicht ergibt sich. u. a. aus Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz. Danach dürfen Rechtsberatungen nur von solchen Personen durchgeführt werden, denen die Erlaubnis hierzu erteilt wurde. Architekten und Ingenieuren wurde eine solche Erlaubnis nicht erteilt. Deshalb dürfen Sie auch keine Rechtsberatung durchführen.
Allerdings handelt es sich nach der Rechtsprechung um keine Rechtsberatung, wenn neben einer anderweitigen typischen Berufsausübung rechtlich beraten wird („berufsimmanente Rechtsberatungen“). Für Architekten und Ingenieure ergibt sich daraus die Pflicht, im Rahmen ihrer planerischen und überwachenden Tätigkeiten den Auftraggeber rechtlich zu beraten.
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