· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Schnittstellenkoordination bei unterschiedlichen Objektplanungen: Darauf müssen Sie achten
| Die fachliche Kooperation unterschiedlicher Vertragspartner wird immer bedeutender. Insbesondere wenn Schnittstellenprobleme bekannt sind, fordern Gerichte, dass die Beteiligten kooperieren, um Mängel zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Eine Entscheidung des OLG Oldenburg lehrt, dass Verweigerern einer vorausschauenden Kooperation gravierende Haftungsfolgen drohen. |
Um diese Planerkonstellationen geht es
In einem Fall, der dem OLG Oldenburg zur Entscheidung vorlag, ging es zwar nur um zwei ausführende Unternehmen. Aufgrund der werkvertraglichen Anforderungen, auf die die Richter in der Urteilsbegründung Bezug genommen haben, gilt das Urteil aber auch immer, wenn Planungsbüros aus zwei Leistungsbildern der Objektplanung zusammenarbeiten.
Folgende Konstellationen sind u. a. denkbar:
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