· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Terminverzögerung: So bieten Sie Schadenersatzforderungen des Bauherrn Paroli
| Termin- und Fertigstellungsverzögerungen spielen für Sie nicht nur beim eigenen Honorar eine Rolle. Es kommt auch der umgekehrte Fall vor. Ein Bauherr fordert von Ihnen Schadenersatz, weil Sie Pläne zu spät geliefert haben. Das OLG Frankfurt a. M. ist Ihnen mit dem BGH hier zur Seite gesprungen: Es reicht nicht, wenn der Bauherr behauptet, Sie hätten Ausführungspläne sechs Monate zu spät geliefert und Sie müssten ihm deshalb den sechsmonatigen Mietausfall ersetzen. In dieser Situation genießen Planer den Schutz des Gesetzgebers. Wie konkret, lesen Sie nachfolgend. |
Bauherr verlangt Ersatz für sechs Monate Mietausfall
Im konkreten Fall war ursprünglich vereinbart, dass die Arbeiten im Schwimmbadbereich bis zum 15.09.2007 abgeschlossen sein sollten. Dieser Termin konnte nicht gehalten werden. Der Bauherr behauptete, dass sei allein Schuld des Architekten. Wegen seiner mangelhaften Ausführungsplanung habe sich der Eröffnungstermin um sechs Monate verzögert. Die Miete, die dem Bauherrn in dieser Zeit entgangen war, wollte er vom Architekten ersetzt bekommen. Der Fall ging vor Gericht.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt
Das OLG hat im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt: Verlangt der Auftraggeber eines Architektenvertrags vom Architekten Schadenersatz wegen einer verzögerten Fertigstellung des Bauvorhabens, muss er darlegen und beweisen, dass die Bauzeitverzögerung bzw. die verspätete Inbetriebnahme allein oder mindestens überwiegend auf eine unzureichende oder nicht fristgerecht erbrachte Ausführungsplanung zurückzuführen ist.
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