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  • 07.06.2023 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Was verbirgt sich hinter „Optimieren“?

    | Art und Umfang der auszuführenden Leistung wird durch „den Vertrag“ im Sinne des gesamten Vertragswerks bestimmt. Zum Vertrag kann nicht nur ein Raumbuch, sondern auch ein Bieterprotokoll gehören. Legen die Parteien eines Bauvertrags im Bieterprotokoll fest, dass der Auftragnehmer Teile der Leistung „optimieren“ darf, ist diese Vereinbarung gegenüber den Vorgaben eines Standard-Raumbuchs vorrangig. Das hat das OLG München klargestellt und in dem Zusammenhang auch Aussagen getroffen, was unter „optimieren“ zu verstehen ist. |