01.01.2003 · Fachbeitrag · Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer-Ehegatten
Steuerspar-Modell bei Büroaufgabe
| Nicht wenige Architekten oder Ingenieure sind „Einzelkämpfer“ mit nur einer oder zwei Angestellten. Oftmals ist die Ehegattin als einzige Angestellte für die Büroorganisation zuständig. Wer sich in einer vergleichbaren Situation befindet und sich mit dem Gedanken trägt, sein Büro in absehbarer Zeit aufzugeben, sollte eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Nürnberg kennen (Urteil vom 20.11.2001, Az: I 76/2001; Abruf-Nr. 020329). |
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