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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Abrechnung von Bauleistungen

    Vermeiden Sie Haftungsrisiken

    | Viele Planer gehen erhebliche Risiken bei der Abrechnung von Bauleistungen ein. Sie übersehen dabei, dass Haftungsfälle, die aus der Überzahlung von Auftragnehmern (Bauunternehmen) resultieren, von der Berufshaftpflichtversicherung oft nicht gedeckt sind. Dem sollten Sie vorbeugen. Zwei Aspekte sind von herausragender Bedeutung. |