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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Abschreibung

    Sonderabschreibung bei Wechsel der Abschreibungsart

    | Beim Kauf neuer beweglicher Wirtschaftsgüter besteht ein Wahlrecht zwischen degressiver oder linearer Abschreibung. Auch ein Wechsel von der zunächst günstigeren degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung ist möglich. Eine zusätzliche Sonderabschreibung ist aber in der Regel nur zulässig, wenn das Wirtschaftsgut linear abgeschrieben wird (Ausnahme Sonderabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz). Da Sonderabschreibungen aber nicht nur im Jahr der Investition möglich sind, kann es zu folgender Situation kommen: |