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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Abschreibung

    Verbleibensfrist für Sonderabschreibung beachten

    | Der Verlust der Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz droht, wenn ein Wirtschaftsgut vor Ablauf der einjährigen Verbleibensfrist von einem in einen anderen Betrieb desselben Unternehmers verbracht wird. Darauf weist das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Beschluss hin. Begründung: Die 20-prozentige Sonderabschreibung sei betriebs- und nicht personenbezogen. (Beschluss vom 14.8.2000, Az: 6 V 3304/00) (Abruf-Nr. 001276) |